Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Angebot: Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche Abmachungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Preis: Die Berechnung erfolgt zu den jeweils gültigen Tagespreisen ab hier, oder ab Fabriklager.
Aufbewahrungspflicht von Handwerker-Rechnungen (§14):
Laut §14 b Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) sind Privatpersonen verpflichtet, diese Rechnung sowie den Zahlungsbeleg zwei Jahre aufzubewahren. Ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu € 500,--.
Anzahlung:
Bei vereinbarter Anzahlung auf die Warenauftragssumme und Restzahlung bei Lieferung (Bar oder Lastschrift) wird beim Rechnungsausgleich der evtl. vereinbarte Skontobetrag in Abzug gebracht (Montageleistungen sind generell nicht skontierfähig).
Zahlung: Zahlungsbedingungen werden schriftlich vereinbart (Angebot oder Auftragserteilung). Falls nichts gesondert vereinbart: Zahlbar innerhalb 8 Tagen netto – ohne Abzug. Für die Zahlung gilt auch jede Teillieferung als selbständige Lieferung, unabhängig von der Gesamtlieferung. Nach überschreiten des Zahlungsziel befinden Sie sich automatisch in Verzug. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen und Spesen für Bankkredit berechnet. Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie im Besitz eines Inkasso - Ausweises sind. Dieser Ausweis muß auf den Namen des Vertreters ausgestellt sein.
Zahlungseinbehalte können nur für nicht vollständige oder beschädigte Warenelemente vorgenommen werden. Der Einbehalt darf den Wert des Warenelementes nicht überschreiten und muß in angemessener Relation gehalten werden. Nach Regulierung muß der Zahlungsausgleich innerhalb 8 Tagen erfolgen.
Bei Vereinbarung „Zahlung bei Warenlieferung“ wird die Ware vorher telefonisch avisiert und mit Ihnen ein Anliefertermin vereinbart. Falls keine Zahlung erfolgt, wird keine Ware ausgegeben. Jede weitere Anfahrt auf Grund Zahlungsverzugs muss gesondert berechnet werden.
Lieferzeiten: Sind nur annähernd und unverbindlich, weil Störungen in unserem Betrieb oder bei den von uns beauftragten Werken sowie Ereignisse durch höhere Gewalt oder sonstige Verzögerungen eintreffen können, die nicht vorauszusehen sind. Bei Liefer- bzw. Montagebereitschaft unsererseits, die durch Verzug, Witterungseinflüsse oder höhere Gewalten verhindert werden, sind wir gezwungen, die zu liefernden Materialien sofort in Rechnung zu stellen. Teillieferungen und Teilleistungen kann der Besteller nicht zurückweisen.
Beanstandungen: Sind s o f o r t , spätestens innerhalb 3 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt: Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterverkauf gehen alle Rechte und Forderungen aus dem Erlös stillschweigend auf uns über. Bei Regulierung in Wechseln und durch Schecks erlischt dieser Eigentumsvorbehalt erst nach restloser Einlösung. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers - selbst bei Teilzahlung der Ware - steht uns das Recht zu, die gesamte Ware zurückzufordern.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Bei einem evtl. Rücktritt vom Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer 25% von der Kaufsumme als entgangener Gewinn und angefallenen Kosten zu tragen. Bei Sonderausführungen ist der Rücktritt unsererseits ausgeschlossen.
Anerkennung: Durch jede Bestellung (schriftlich, mündlich, telefonisch und telegrafisch) werden unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ohne besondere Gegenbestätigung des Bestellers in vollem Umfange anerkannt. Abreden gegen diese Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für Nachbestellungen gelten stets die gleichen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
Sonstiges: Die Gewährleistungen bestimmen sich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A, B, C. In allen Zweifelsfällen, insbesondere bei Garantie und ähnlichen, werden die Bedingungen des Vorlieferanten bzw. des Herstellers anerkannt.
Sondervereinbarung: Für Putz- und Bodenbeschädigungen können wir keine Haftungen übernehmen. Für Einhaltung der Baurichtmaße, sowie Abdeckung der bereits vorhandenen baulichen Materialien ist Sorge zu tragen (Fliesen, Fußböden, sowie bereits getätigte Malerarbeiten, usw.;). Unsere Preise beinhalten keine evtl. erforderlichen Spengler- u. Malerarbeiten. Sämtliche Transportverpackung und Folien sind bauseits zu entfernen (Fensterfolie, Fensterblechfolie, usw.) Wir behalten uns vor, die Montageleistungen durch Subunternehmerbetriebe durchführen zu lassen.
Erfüllungsort: Für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Pfaffenhofen.
Dierl Johann, Fenster & Türen 04/2009